Für den Ernstfall gewappnet: Was passiert, wenn der Chef ausfällt?

August 2023

Wenn Chef oder Chefin plötzlich für längere Zeit ausfallen, steht nicht selten auch das Unternehmen still. Mitarbeitende und auch Familienmitglieder sind dann teilweise nicht handlungsberechtigt – ein Notfallplan fehlt. Um dieses Szenario nicht Wirklichkeit werden zu lassen, haben secufox und BDS Bayern ein Notfallkonzept entwickelt. Wie dieses funktioniert und wie BDS-Mitglieder davon profitieren können, erklärt secufox-Geschäftsführer Roland Bauer im Gespräch.

 

Herr Bauer, wer sollte sich mit dem Notfallkonzept befassen?

Jeder, der oder die ein Unternehmen führt oder selbstständig ist. Fällt genau diese Person nämlich unerwartet und plötzlich für längere Zeit aus, stehen meist die Prozesse still, Mitarbeitende sind nicht handlungsfähig und der Betrieb kann nicht aufrechterhalten werden. Das klingt für zahlreiche Selbstständige wie das ultimative Worst-Case-Szenario, das nur selten eintritt. Aber – und das kann ich aus über 35 Jahren Erfahrung berichten – so selten ist das leider nicht … Und dann ist das Lebenswerk in Gefahr!

 

Welche Folgen kann ein Ausfall der Unternehmerin oder des Unternehmers nach sich ziehen?

Wer für einen solchen Fall nicht explizit für sich und sein Unternehmen vorgesorgt hat, erhält nach gängiger Rechtspraxis vom Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser darf dann anstelle der eigentlichen Unternehmensleitung agieren – geschäftlich, aber auch im privaten Bereich. Im Härtefall auch, was zum Beispiel die medizinische Versorgung betrifft. Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass automatisch die Familie des ausgefallenen Unternehmers beziehungsweise der Unternehmerin eintritt oder Gesellschafter. Nur, wer dies ausdrücklich wünscht und entsprechend im Vorfeld alle notwendigen Vollmachten dahingehend erstellt hat, hat ausreichend für den Notfall vorgesorgt.

 

Was bedeutet das konkret? Was muss alles im Vorfeld geregelt werden?

Dringender Handlungsbedarf besteht bei der Erstellung der notwendigen Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise Handlungsvollmachten und Unternehmergeneralvollmachten. Wichtig ist, dass diese auf die Unternehmens- und familiäre Situation individuell angepasst werden und dann auch im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Der Weg durch den Vorsorge-Dschungel ist nicht immer auf den ersten Blick für Laien ersichtlich. Genau dort kommt aber unser Notfallkonzept ins Spiel.

 

Wie sieht das Notfallkonzept denn aus, was beinhaltet der „Koffer für den Ernstfall“?

Grundsätzlich beginnen wir jedes Notfallkonzept mit einer gründlichen Bestandsaufnahme – im Betrieb und der Familie des Unternehmers oder der Unternehmerin. Auch gibt eseine ausführliche Analyse sowie Beratung durch secufox. Gemeinsam legen wir die nächsten Schritte fest, sprechen über geschäftliche Vertreterregelungen, denn nicht jeder Mitarbeiter kann auch Geschäftsführung. Wir prüfen, welche rechtssicheren Vollmachten notwendig sind und legen dann ihren digitalen Notfallordner, der speziell für die Bedürfnisse von Unternehmern entwickelt wurde, an. Hierin sind alle für den Ernstfall wichtigen Dokumente und Informationen rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt für Zugangsberechtigte einsehbar. Die Originale verwahrt secufox treuhänderisch.

 

Und wie genau erhalten BDS-Mitglieder diesen Service?

Auf denkbar einfache Weise: Ein Anruf genügt – oder sie buchen einen Termin direkt online.

Wir stehen Mitgliedern exklusiv unter der BDS-Servicenummer sowie über unser secufox-Expertentelefon zur Verfügung. Innerhalb von 30 Minuten klären wir direkt, welchen Handlungsbedarf das Unternehmen hat. Das Notfall-Check-Gespräch ist für alle BDS-Mitglieder kostenfrei! Zahlreiche BDS Mitglieder haben Ihren Notfallplan mit secufox bereits erstellt und sind bestens zufrieden.

Das BDS-Notfallkonzept – Sichern Sie Ihr Unternehmen ab!

  • BDS-Servicenummer für das Notfallkonzept: 089 54056-116
  • secufox-EXPERTENTELEFON: 08031 187930